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   VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00528   

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VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00528 (https://dejure.org/2010,70806)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.06.2010 - AN 19 K 09.00528 (https://dejure.org/2010,70806)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - AN 19 K 09.00528 (https://dejure.org/2010,70806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfahrensanordnung BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009; Nachweis jüdischer Nationalität bzw. Abstammung; Integrationsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657

    Verfahrensanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00528
    Eine derartige Anordnung ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung des Bundesministeriums des Innern unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (so ausdrücklich BVerwG, a.a.O., Abs. 17; aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 C 09.2657, Abs. 7).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00528
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Urteil vom 29.8.1995, 9 C 391/94 - Juris -) kann niemand darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber oder - wie hier - die ausführende Verwaltung die erforderlichen Voraussetzungen für den Erwerb eines bestimmten Rechtsstatus nicht für die Zukunft modifiziert.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00528
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2000 (1 C 19/99 - Juris -) zu der insoweit deckungsgleichen Vorgängervorschrift des § 32 AuslG 1990 ausgeführt, dass eine Anordnung der obersten Landesbehörde in deren freiem Ermessen steht, das lediglich durch die im Gesetz genannten Motive (d.h. bei § 23 Abs. 2 AufenthG die Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) begrenzt ist.
  • VG Ansbach, 19.08.2010 - AN 5 K 10.00957

    Nr. I 2 a Verfahrensanordnung BMI vom 24.5.2007 i.d.F. vom 22.7.2009

    Die Kammer legt sie deshalb in ständiger Rechtsprechung ihren Entscheidungen in den diesbezüglichen Verfahren, insbesondere in den Verfahren wegen der Erteilung einer Aufnahmezusage an jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion zu Grunde (z.B. Urteil vom 29.4.2010, AN 5 K 09.00796 - juris -) und befindet sich damit auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Gerichts (z.B. Urteil vom 1.6.2010, AN 19 K 09.00528 - juris -).
  • VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.01401

    Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion

    Sie befindet sich damit auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Gerichts (z.B. Urteil vom 1.6.2010, AN 19 K 09.00528 - juris -).
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